Wahlarzt
Häufig gestellte Fragen:
Der wesentliche Vorteil ist der Faktor "Zeit", das bedeutet:
1.Der Wahlarzt kann seinen Patienten ausreichend viel Gesprächszeit widmen
2.Patienten bekommen schnell einen Termin
3.Wahlärzte sind flexibel bei Terminvergabe
4.In der Ordination gibt es nahezu keine Wartezeiten
Ein Vertragsarzt hat mit den Krankenkassen eine Vertrag abgeschlossen, seine Vergütung erhält er von den Krankenkassen gemäß einem Leistungskatalog, der pro Krankenkasse unterschiedlich ist.
Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit einer Krankassa, der Patient bezahlt zuerst das Honorar, das er später bei seiner Krankenkasse zur Refundierung einreichen kann.
Ein Privatarzt ist ein Vertragsarzt mit Privatordination. Die Honorare können nicht bei der Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.
Mir ist es am wichtigsten, Ihnen Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. Welche und wie viele Untersuchungen bei Ihnen notwendig sind, ist abhängig von Ihren Beschwerden und ist nicht Teil meiner Honorargestaltung.
Es steht jedem Patienten frei. Als Wahlarzt bin ich flexibler, ich kann Termine rasch vergeben, bei Akutproblemen auch einen Termin außerhalb der Ordinationszeit anbieten und während der Ordination bleibt ausreichend Gesprächszeit.
Ja, die Honorarnoten des Wahlarztes können zum Kostenersatz eingereicht werden.
Die Patienten bekommen bis zu 80% des Betrages zurück, den ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhält.
Die Rechnung kann online (Link unter www.sozialversicherung.at) oder auf dem Postweg eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage Ihrer Kasse.
Die Abrechnung der Krankenkasse erfolgt am Ende des Quartals, die Rückerstattung erfolgt daher etwa innerhalb von 2-12 Wochen.
Ja, für Leistungen die nicht von den Krankenkassen gedeckt werden, bieten Zusatzversicherungen gute Angebote.
Abhängig von der Art Ihrer Versicherung wird die gesamte Honorarnote rückerstattet oder nur die restlichen 20% auf den Kassentarif refundiert.
Ich besitze das Rezepturrecht und kann Ihnen jedes Medikament ausstellen. Es gibt hierfür eigene Rezepte für Wahlärzte, die sie in jeder Apotheke einlösen können
Selbstverständlich kann ich Sie bei Bedarf in ein Krankenhaus einweisen. Auch Zuweisungen zu anderen Fachärzten sind möglich.
Nein. Basierend auf meinem Arztbrief kann eine Krankschreibung beim Chefarzt der Krankenkasse erfolgen, oder noch einfacher bei Ihrem Hausarzt.